Zulassung zum Vorzeitigen Baubeginn
Da für den ersten Abschnitt der Deichrückverlegung zwischen Grubnitz und Dögnitz die Randbedingungen vorzeitig geklärt werden konnten, wurde der erste Bauabschnitt zwischen Nepperwitz und Grubnitz (km 3+175 bis 4+982 der Neubautrasse) als vorzeitiger Baubeginn angestrebt. Der dafür notwendige Antrag auf einen vorzeitigen Baubeginn gemäß §9a,WHG wurde durch die Landesdirektion Leipzig im März 2010 bestätigt. Nachdem die Eigentumsrechtliche Klärung abgeschlossen wurde, konnte der 1.BA von 2013 bis 2015 umgesetzt werden.